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Allgemeine Mietbedingungen : Provence Villas Selection


Die vorliegende Vermietung erfolgt gemäss den allgemeinen rechtlichen Bedingungen und namentlich den hier nachstehenden, für die sich Mieter, Besitzer und Provence Villas Selection verpflichten, diese anzuwenden.

1. Verpfichtungen des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft persönlich und gutbürgerlich zu bewohnen. Er untersagt sich, jegwelche kaufmännische, handwerkliche oder berufliche Aktivität auszuführen, die Unterkunft Dritten zu leihen oder zu untermieten, unter jegwelchen Umständen das auch sei, und sei es gratis. Er ist damit einverstanden, dass ihm diese Vermietung als vorübergehende Ferienunterkunft zugesagt wurde, Bedingung, ohne die die vorliegende Mietvereinbarung nicht zustande gekommen wäre. Der Mieter verpflichtet sich, die Ruhe des Hauses und der Nachbarschaft nicht durch ihn, seine Familie oder ihm zu Diensten stehenden Personen zu stören und dass unter keinen Umständen Tiere in die gemietete Unterkunft, ohne Bewilligung des Besitzers oder einer von ihm berechtigten Person, eingelassen werden, ausser wenn dieses Recht speziell in den Miet-bedingungen aufgeführt wird.
Der Mieter verpflichtet sich, die Anzahl Personen, die in der Beschreibung der Unterkunft, in der Mietvereinbarung und auf dem Voucher angegeben ist nicht zu überschreiten. Im Falle des Überschreitens kann die mit dem Empfang verantwortliche Person den überschüssigen Personen den Eingang der Unterkunft verweigern und hat das Recht der Kautionsbetrag im vollem Umfang einzukassieren.
Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft im Sinne "eines guten Familienoberhauptes" zu beziehen, ohne die Anzahl der in der Beschreibung und in der Mietvereinbarung angegebenen Bewohner zu überschreiten, keine Zelte im Garten auf- oder Wohnwagen abzustellen und auf den Unterhalt und die Sicherheit der ihm zur Verfügung gestellten Räume, Geräte und Anlagen zu achten. Alle diese Geräte und Anlagen werden einwandfrei zur Verfügung gestellt und jegwelche diese betreffende Reklamation, die später als 48 Stunden nach übernahme erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden, und die nach dieser Frist vorgenommenen Reparaturen müssen vom Mieter getragen werden. Alle durch Unachtsamkeit oder falsche Anwendung während der Vermietungsperiode notwendig gewordenen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter achtet insbesonders darauf, die Unterkunft, Geräte und Anlagen in betriebsgerechtem und einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden ihm die Reparatur- und Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Der Mieter unterlässt es, Heizöfen in die gemieteten Räumlichkeiten zu stellen. Im Falle, dass er trotz dieser Untersagung andere Heizquellen, als die schon in den Räumlichkeiten vorhandenen, installieren lassen würde, trägt er voll und ganz die Verantwortung für die sich daraus ergebenden Konsequenzen. Ausserdem muss der Mieter ganz besonders darauf achten , dass weder Reinigungsmittel noch andere Gegenstände der Sickergrube schaden oder die Kanalisierungsrohre verstopfen, da er sonst die Kosten für die Wiederinstandsetzung der Installationen tragen muss.
Der Mieter hält möglichst die Ankunftszeit zwischen 16.00h und 19.00h und die Abfahrtszeit vor 10.00h ein, ausser wenn ein anderer Zeitpunkt mit dem Besitzer oder seinem Vertreter vereinbart wurde.

2. Verpflichtungen des Besitzers

Der Besitzer ist für die zur Verfügung gestellte Unterkunft verantwortlich, vor allen Dingen für die Richtigkeit der in der Beschreibung enthaltenen Informationen. Er verpflichtet sich, den Mietern die Räumlichkeiten, Geräte und Installationen in einwandfreiem Zustand zu übergeben und ihnen die vorgesehenen Dienstleistungen und Ausstattungen zukommen zu lassen, insbesonders den Garten und Pool zu unterhalten und dafür zu sorgen, dass die Installationen und Geräte betriebsgerecht funktionieren.
Am Ankunftstag verpflichtet sich der Besitzer oder sein Vertreter, den Mieter ab 16.00h oder zur vereinbarten Zeit zu erwarten und ihm alle nützlichen Informationen zu geben , um die Inbesitznahme der gemieteten Unterkunft zu erleichtern. Dasselbe gilt auch für die Abreise, er vereinbart mit dem Mieter den Zeitpunkt, an dem ihm die Räumlichkeiten wieder übergeben werden, generell vor 10.00h morgens.

3. Übergabebedingungen der Unterkunft

Die Unterkunft wird mit Möbeln, Betten, Küchengeräten, Geschirr und Gläsern vermietet, alles gemäss dem Inventar und dem Ortsbefund , wovon bei der Inanspruchnahme beide Parteien übereinstimmend Kenntnis genommen haben und die am Ende der Vermietung vom Besitzer oder seinem Vertreter aufs Neue mit dem Mieter kontrolliert werden.
Sollte der Mieter beim Ortsbefund eine Abweichung von der Beschreibung feststellen, muss er den Besitzer oder dessen Stellvertreter umgehend informieren, der alles daran setzen muss, um dies in Ordnung zu bringen. Wenn sich Informationen, über den Zustand, die Ausrüstung oder die Kapazität der Unterkunft, dennoch als ungenau erweisen, soll der Kunde sofort Provence Villas Selection darüber informieren, damit sie den Mangel beseitigen kann. Bettwäsche, Bade- und Haushaltstücher, Elektrizität, Wasser, Gas sowie Endreinigungskosten und Kurtaxen sind nicht im Mietpreis inbegriffen, ausser wenn ausdrücklich das Gegenteil in den Mietbedingungen steht. Diese müssen am Ende des Aufenthaltes direkt an den Besitzer bezahlt werden.
Der Besitzer kann die Regelmässigkeit der öffentlichen Dienstleistungsbetriebe nicht garantieren, sei es Wasser, Elektrizität, Gas, Telefon, oder sogar den Betriebsausfall des Schwimmbades -wenn vorhanden -, ohne Einfluss auf die Dauer, wenn dieses wegen Unterhaltungs- oder Reparaturarbeiten nicht funktioniert, oder wenn dessen Stillstand durch höhere Gewalt erfolgt ist, wogegen sich der Besitzer machtlos erweist; der Letztere entzieht sich jegwelcher Verantwortung für Ausfall oder Leistungsminderung, die nicht durch ihn verursacht wurden.
Die Schwimmbäder sind im Prinzip von Anfang Mai bis Ende September offen, ausser wenn etwas anderes in den Sonderbedingungen des entsprechenden Hauses vermerkt ist.

4. Kaution

Der Mieter übergibt dem Besitzer bei seiner Ankunft eine Kaution, deren Betrag in der Mietvereinbarung angegeben ist und die dazu dienen soll, zusätzliche Kosten, die der Mieter eventuell noch zu zahlen hätte, zu garantieren.
Der Besitzer hat das Recht, vom Mieter bei seiner Abreise folgendes zu verlangen :
  • den Totalwert, und zwar zum Ersatzpreis für zerbrochene, angebrochene, beschädigte oder auch abgenutzte Möbel oder Objekte, deren Abnutzung in keinem Verhältnis zu der Mietdauer steht;
  • die Reinigung der Räume und deren Ausstattung, wenn diese in einem zweifelhaften Zustand übergeben werden wie auch schmutzige oder verfleckte Decken;
  • eine Entschädigung für Beschmutzung oder Beschädigung von Tapeten, Vorhängen, Bodenbelägen, Plafonds, Teppichen oder Teppichböden, Fensterscheiben, Bettzubehör etc;
  • die Kosten für Elektrizität, Unterhaltungsprodukte für den Pool, Wasser und verschiedene Taxen, wenn diese nicht im Mietpreis inbegriffen sind. Diese Informationen sind in den Tarifen und Mietbedingungen jeder Vermietung auf den Webseiten von Provence Villas Selection ersichtlich.

5. Reservierungs- und Zahlungsbedingungen

Die Miete ist wie folgt zahlbar : Ein Betrag von 30% bei Annahme der Mietvereinbarung per Banküberweisung oder Kreditkarte VISA oder MASTERCARD. Der Restbetrag per Banküberweisung, 42 Tage vor Inanspruchnahme der Räumlichkeiten. Die Zahlung erfolt direkt an Provence Villas Selection. Die Unterkunft gilt für den Mieter als fest reserviert sobald die Anzahlung auf dem Konto von Provence Villas Selection eingegangen ist. Die Anzahlung verpflichtet Provence Villas Selection und den Besitzer nur bis zum vorgesehenen Zahlungsdatum des Restbetrages. Sollte an diesem Datum die Vermietung wegen Nichtbezahlung des in der Mietvereinbarung vorgesehenen Totalbetrages nicht geregelt sein, wird die vorliegende Vereinbarung für null und nichtig erklärt. In diesem Fall kommt der Paragraph 7. Annullierung, der Allgemeinen Mietbedingungen zum Tragen.

6. Versicherung

Der buchende Mieter kann bei unserem Versicherungspartner eine Stornierungsversicherung abschließen, indem er nach Abschluss der Buchung auf den dafür vorgesehenen Link klickt. Die Versicherungsprämie beläuft sich auf 3,5% des Mietpreises.

7. Stornierungsbedingungen

Die Stornierungsbedingungen sind von Unterkunft zu Unterkunft verschieden. Eine der folgenden vier Bedingungen ist auf der Seite eines jeden Hauses vermerkt :
  • Keine Rückerstattung bei Stornierung, da hier eine kostenfreie Stornierung der Buchung, unter Berücksichtigung der bestehenden Karenzzeit von 30 Tagen nach Erhalt der von Provence Villas Selection per E-Mail gesendeten Buchungsbestätigung, möglich ist.
  • 60 Tage = 100%ige Rückerstattung, wenn die Stornierung mindestens 60 Tage vor der Ankunft stattfindet.
    Keine Rückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 60 Tage vor der Ankunft stattfindet.
  • 30 Tage = 100%ige Rückerstattung, wenn die Stornierung mindestens 30 Tage vor der Ankunft stattfindet.
    Keine Rückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor der Ankunft stattfindet.
  • 14 Tage = 100%ige Rückerstattung, wenn die Stornierung mindestens 14 Tage vor der Ankunft erfolgt.
    Keine Rückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 14 Tage vor der Ankunft stattfindet.
Sollten Sie sich für den Fall, dass keine Rückerstattung aufgrund Ihres Stornierungsdatums möglich ist, versichern wollen, empfehlen wir Ihnen, eine Stornierungsversicherung bei unserem Versicherungspartner abzuschließen. Die Prämie beträgt 3,5% des Mietpreises. Sie können dies am Ende des Buchungsvorgangs anhand eines in jeder Anzeige dafür vorgesehenen speziellen Links vornehmen.

8. Beschwerden

Wenn der Mieter trotz der Kontrollen von Provence Villas Selection mit dem gemieteten Haus nicht zufrieden ist, soll er folgendes machen :
A. Das Problem ist rein technischer Art :
Der Mieter ruft die Kontaktperson vor Ort an. Sie kann meistens die Schwierigkeit beheben.
B. Das Problem ist wichtiger und die Kontaktperson, die der Mieter gerufen hat, kann es nicht zur Zufriedenheit der Mieter lösen oder er kann sich nicht verständigen :
Der Mieter telephoniert Provence Villas Selection, sobald er das Problem feststellt. Provence Villas Selection wird mit der Kontaktperson des Hauses Kontakt aufnehmen und alles daran setzen um das Problem so schnell wie möglich zu lösen.
Einschränkungen : Es wird keinesfalls finanziell auf eine schriftliche Beschwerde eingegangen, wenn das oben beschriebene Verfahren nicht respektiert wurde und es wird keine Beschwerde berücksichtigt, wenn sie Provence Villas Selection nicht innerhalb 48 Stunden nach der Inbesitznahme der Wohnung oder des Vorkommens einer Tatsache, die den Komfort des gemieteten Hauses ändert, gemeldet wird.

9. Besuch

Der Mieter kann während seines Aufenthaltes, wenn er darum gebeten wird, einen Besuch des Besitzers oder seines Stellvertreters nicht ablehnen.

10. Wiedervermietung durch den Mieter oder den Besitzer

Sollte der Mieter dieselbe Unterkunft wieder mieten wollen, verpflichtet er sich, dies über Provence Villas Selection zu machen. Gleichzeitig sieht der Besitzer davon ab, direkt an denselben Mieter zu vermieten, ohne Provence Villas Selection einzuschalten.

11. Rolle von Provence Villas Selection

Der Agent ist der Vermittler zwischen dem Besitzer und dem Mieter. Jede der Unterkünfte wurde eigens und persönlich durch den Agenten bzw. die von ihm ermächtigten Personen besucht und die in den von ihm erstellten verschiedenen Dokumenten enthaltenen Informationen wurden guten Glaubens und gemäss den Angaben der Besitzer oder deren Stellvertreter gemacht. Die Fotos wurden während des Besuchs gemacht. Sie sind nicht vertraglich bindend, weil vom Eigentümer vorgenommene Änderungen in der Zwischenzeit auftreten können. Der Agent kann daher in keiner Weise für solche Änderungen, für Irrtümer, Vergessen oder andere Fehler, die auf falschen oder lückenhaften Informationen beruhen, verantwortlich gemacht werden. Im Streitfalle ist einzig und allein das Gericht des Distriktes von SIERRE (Schweiz) kompetent.

12. Datenschutz

Jegliche Form persönlicher Daten unserer Kunden und Vermieter betreffend, die wir in Kenntnis nehmen, sei es, dass wir das Recht haben diese im Rahmen der Tätigkeiten unserer Agentur oder automatisch zu sammeln, verpflichten wir uns alles daran zu setzen, diese mit der größten Sorgfalt streng vertraulich zu behandeln, deren Schutz zu gewährleisten und diese ausschließlich im Rahmen unserer Beschäftigung zu verwenden oder damit die Anfragen behandeln können, bezüglich der Verbesserung der möglichen Angebote, die wir auf unserer Internetseite anbieten.


Erstellt in SIERRE, am 20. Juni 2012, geändert am 13. September 2016
Provence Villas Selection Sàrl
Technopôle 1
CH - 3960 SIERRE (Schweiz)
Tel. (französisch, spanisch):
+33 970 405 199
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